Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 134 von 156
Nenne Prozessvoraussetzungen?
- sachliche und örtliche Zuständigkeit
- Strafmündigkeit § 19 StGB
- Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten
- keine anderweitige Rechtshängigkeit (hM: tritt mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses ein)
- kein Strafklageverbrauch, Art 103 Abs. 3 GG
- keine Verjährung, §§ 78 ff StGB
- wirksamer Strafantrag und Eröffnungsbeschluss
Das endgültige Fehlen von Prozessvoraussetzungen führt zu einem endgültigen Verfahrenshindernis.


