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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 143 von 156
Besteht ein Beweisverwertungsverbot bei einem Verstoß nach § 55 StPO.
Rspr: Kein Verwertungsverbot
- berührt nicht den Rechtskreis des Angeklagten
- § 55 dient zum Schutz des Zeugen


