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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 153 von 156

Definition: Befangenheit; § 24 Abs. 2 StPO

ist anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Gerichts zu rechtfertien. Auf die tatsächliche Parteilichkeit kommt es nicht an.

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