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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 83 von 156
Berechne die BAK! Der Beschuldigte hat zwei Stunden nach Tatzeitpunkt (Körperverletzung) einen BAK von 2,61 Promille.
Zur Feststellung der Schuldfähigkeit ist zugunsten des Beschuldigten zu rechnen: 0,2 Promille je stunde + 0,2 Promille Sicherheitszuschlag
= 3,21 Promille


