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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 37 von 156

Ein Zeuge wird nicht nach § 55 StPO belehrt. Das Gericht sieht hierin für das Urteil ein Beweisverwertungsverbot. Wird die Revision Erfolg haben?

  • Gericht hat rechtsfeherhaft ein Beweisverwertungsverbot angenommen
  • Rechtskreis des Angeklaten war nicht betroffen
  • Verletzung der Amtsaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO
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