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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 121 von 156
Wie trifft das Schöffengericht eine Entscheidung?
Nach § 196 GVG entscheidet das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Dies gilt jedoch nur, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Es gilt § 263 Abs. 1 StPO: zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen notwendig.


