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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 126 von 156
Wofür ist das Amtsgericht - Strafrichter zuständig?
§ 25 GVG für Vergehen mit einer Straferwartung von bis zu zwei Jahren oder für Privatklagedelikte.
Sollte entgegen der Straferwartung eine höhere Strafe angemessen sein, kann der Strafrichter bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen.


