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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 149 von 156

Darf ein teilweises Schweigen des Beschuldigen verwertet werden?

Grundsatz der freien Beweiswürdigung; § 261 StPO

  • Recht zu Schweigen; § 136 StPo
  • Nemo-Tenetur-Grundsatz
  • gilt nur, wenn der Angeklagte vollständig die Aussage verweigert
  • Bei Schweigen zu bestimmten Umständen darf das "teilweise Schweigen" bei der Beweiswürdigung auch gegen ihn verwendet werden
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