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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 149 von 156
Darf ein teilweises Schweigen des Beschuldigen verwertet werden?
Grundsatz der freien Beweiswürdigung; § 261 StPO
- Recht zu Schweigen; § 136 StPo
- Nemo-Tenetur-Grundsatz
- gilt nur, wenn der Angeklagte vollständig die Aussage verweigert
-
Bei Schweigen zu bestimmten Umständen darf das "teilweise Schweigen" bei der Beweiswürdigung auch gegen ihn verwendet werden


