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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 145 von 156
Sind Beweise, die durch Privatpersonen rechtswidrig gewonnen wurden, verwertbar?
Vorschriften der StPO richten sich nur an die Strafverfolgungsbehörden
daher (+) hM
Drei Ausnahmen:
- Verstoß gegen Menschenrechte (z.Bsp. Folter); § 136 a analog
- Eingriffe in die Privatsphäre Dritter
(außer bei gerechtfertigten Eingriffen) - gezielter Auftrag der Strafverfolgungsbehörden


