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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 154 von 156

Revision wurde eingelegt, obwohl man wusste, dass das Protokoll fehlerhaft ist. Auswirkungen? Darf man nun seine Revision auf das unrichtige Protokoll berufen?

hL: § 274 StPO darf faktisch nicht untergraben werden

Gesetzgeber hat sich bewusst für ein einfach zu handhabendes formales Beweisverfahren entschieden, dass der Zweckmäßigkeit Vorrang vor der materiellen Wahrheit einräumt. Keine Pflicht ein unwahres Prtokoll berichtigen zu lassen.

Rspr: bewusst unwahre Protokollrüge

rechtsmissbräuchlich, ausschließliche Beweiskraft des Protokolls greift nicht

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