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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 19 von 156

Wie unterscheidet man eine Strafe von einer maßregel der Besserung und Sicherung?

  • Strafe = von der Schuld des Täters abhängig und dient der Spezial- und der Generalprävention
  • Maßregel = unabhängig von der Schuld des Täters, Anordnung aufgrund der Gefährlichkeitsprognose, Schutz der Bevölkerung

    Entziehung der Fahrerlaubin, § 69 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StPO
    Sicherungsverwahrung, § 66 StPO
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