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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 1 von 156

Wann kommt eine Änderung nach § 265 und wann eine Nachtragsanklage § 266 in Betracht?

§ 265 bei Veränderungen innerhalb derselben prozessualen Tat

§ 266 bei Einbeziehung von anderen prozessualen Taten. (Erkennbar am Wortlaut "weitere Straftaten")

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