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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 1 von 156
Wann kommt eine Änderung nach § 265 und wann eine Nachtragsanklage § 266 in Betracht?
§ 265 bei Veränderungen innerhalb derselben prozessualen Tat
§ 266 bei Einbeziehung von anderen prozessualen Taten. (Erkennbar am Wortlaut "weitere Straftaten")


