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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 25 von 156

Die Ermittlungsbeamtin (Polizistin) kommt an den Tatort. Dort liegt eine bewusstlose blutverschmierte Frau. Daneben steht ein blutverschmierter Mann, er hat auch an den Fäusten Blut. Dier Polizistin befragt den Mann zur Geschehen. Sie vergaß die Belehrungspflicht. Woraus folgt diese?

  • § 136 iVm § 163a Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 StPO
  • bei Anfangsverdacht muss belehrt werden, sonst ist die Aussage unverwertbar
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