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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 155 von 156
Die Revision wird auf ein Protokoll gestützt, welches nachträglich berichtigt wird und der Revision nunmehr die Grundlage entzieht. Hat dies Auswirkungen auf die schon eingereichte Revision?
Problem der Rügeverkümmerung
e.A: darf nicht einer bereits eingelegen Revision die Tatsachengrundlage entziehen. REcht auf unveränderten Bestand seiner Rüge
Rspr. allein das richtige Protokoll maßgeblich; kein Anspruch darauf, aus unwahren Tatsachen Verfahrensvorteile abzuleiten. REvisionsgericht ist der materiellen Wahrheit verpflichtet. Vor einer Berichtigung wird er gehört.


