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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 59 von 156
Welche Verdachtsstufen gibt es und wofür sind sie wichtig?
- Anfangsverdacht = auf Tatsachen beruhend zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- dringender Tatverdacht = hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft; Untersuchungshaft
- hinreichender Tatverdacht = hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung; Anklage


