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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 45 von 156

Im Anschluss an die Hauptverhandlung legt der Verteidiger zu Protokoll die Revision ein. Ist die Revision zulässig?

  • Einlegung muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, § 341 Abs. 1 StPO
  • auch nciht zu Protokoll der Geschäftsstelle, nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 lit b RPflG der Rechtspfleger zuständig
  • aber nach § 8 Abs. 1 RPflG auch Richter, Protkoll wird vom Richter unterschrieben
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