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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 129 von 156
Ist die Mitwirkung als Richter an einer aufgehobenen Vorentscheidung Begründung genug für die Ablehnung eines Richters aufgrund Befangenheit?
Bsp: Revision ist erfolgreich. Die Sache wird an eine andere Kammer zurück verwiesen. Der Richter der aufgehobenen Entscheidung hat die Kammer gewechselt und ist nun in der, an welche verwiesen wurde.
BGH: Kein Grund zur Besorgnis
Angeklagter darf darauf vertrauen, dass auch ein vorbefasster Richter sich ausschließlich von dem im neuen Verfahren vorliegenden Beweisstoff leiten lassen
hL: Besorgnis der Befangenheit ist gegeben
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines vorbefassten Richters
psychologisch kaum möglich, Eindrücke aus beiden Verhandlungen klar zu trennen und nur aufgrund der neuen Verhandlung zu entscheiden


