Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 36 von 156

Was ist bei der Revision unter der sogenannten "Inbegriffrüge" zu verstehen?

  • Gericht muss aus der Verhandlun geschöpften Beweise entscheiden, § 261 StPO
  • wird zB ein Schriftstück verwertet, das in die Hauptverhandlung nicht eingebracht wurde, liegt eine Verletzung des § 261 StPO vor
Reihenfolge speichern