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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 24 von 156
Welche Bestandteile muss eine ordnungsgemäße Beschuldigtenvernehmung beinhalten? Vgl. § 136 iVm § 163a Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 StPO
- Aussagefreiheit (also Schweigerecht)
- Recht zur Verteidigerkonsultation, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO
- Eröffnung des Tatvorwurfs in seinen wesentlichen Grundzügen
- fehlt eines, dann Beweisverwertungsverbot!


