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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 54 von 156

Wie lautet der Obersatz für die Revisionsbegründung?

  • wenn eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung fehlt oder
  • das Urteil auf einer nach § 337 StPO verfahrens- oder sachenrechtlichen Verletzung des Gesetzes beruht
  • (und der Revisionsführer dies nach §§ 344, 345 StPO in zulässiger Weise gerügt hat)
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