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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 54 von 156
Wie lautet der Obersatz für die Revisionsbegründung?
- wenn eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung fehlt oder
- das Urteil auf einer nach § 337 StPO verfahrens- oder sachenrechtlichen Verletzung des Gesetzes beruht
- (und der Revisionsführer dies nach §§ 344, 345 StPO in zulässiger Weise gerügt hat)


